VORSICHT IST BESSER ALS NACHSICHT

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Informieren Sie sich vor dem Ofen-Kauf über die wichtigsten Regelungen

Aussuchen, Kaufen, Anschließen… so einfach sieht der Weg zum Ofen und Holzherd nur auf den ersten Blick aus. Denn beim Ofenkauf gibt es viele gesetzliche Bestimmungen zu beachten:

  • Sicherheitsbestimmungen für Anschluss und Aufstellung
  • Deutschlandweite Gesetze und regionale Verbrennungsverbote

Der wichtigste Ansprechpartner: Ihr Schornsteinfeger

An einer Person führt beim Kauf kein Weg vorbei: Am Kaminkehrer. Daher sollten Sie bereits vor dem Kauf ein Gespräch mit ihm führen. Er gibt Ihnen wichtige Hinweise:

  • Zu aktuellen Gesetzen in Ihrer Region
  • Zu den wichtigen Sicherheitsbestimmung
  • Messung und Beurteilung Ihres Kamins

Für das persönliche Gespräch drucken Sie sich am besten bereits vorab das technische Datenblatt zum Ofen aus.

Ihren zuständigen Schornsteinfeger für Niederbayern finden Sie unter:

https://www.schornsteinfeger-innung-niederbayern.de/?nav=by_ni

Ein erster Überblick

Sie können sich aber bereits vorab über die wichtigsten Vorschriften informieren. Wir verschaffen Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.*

Der Schornstein ist maßgeblich für einen einwandfreien Betrieb Ihres Ofens. Er muss bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen und vom Schornsteinfeger freigegeben sein.

Der Kamin muss mindestens 4m Höhe aufweisen.

Sollen mehrere Öfen angeschlossen werden, sind sogar 5 m erforderlich. Ist am Kamin eine Zentralheizung mit Gebläseunterstützung angeschlossen, darf kein Holzofen oder Holzherd angeschlossen werden.

Aber: Die Höhe alleine sagt nichts über den dort herrschenden Förderdruck aus. Der Förderdruck ist entscheidend für den einwandfreien Betrieb Ihres Ofens.

Der notwendige Förderdruck unterscheidet sich von Ofen zu Ofen. Die meisten Öfen und Holzherde benötigen 12 Pascal. Ob Ihr Kamin diesen Förderdruck aufweist, sollte vor dem Kauf durch den Schornsteinfeger kontrolliert werden.

Vor der Installation muss zusätzlich eine Schornsteinberechnung nach EN13384 erfolgen. Die Schornsteinberechnung erfolgt durch Ihren Kaminkehrer oder Kaminbauer.

Für die Schornstein-Querschnittsberechnung werden die so genannten Abgastrippelwerte benötigt:

  • Notwendiger Förderdruck
  • Abgastemperatur
  • Abgasmassenstrom

Sie finden diese Angaben auf den technischen Datenblättern oder den Bedienungsanleitungen.

Da Kaminöfen die Luft für den Verbrennungsvorgang aus dem Raum entnehmen, muss der Aufstellraum eine bestimmte Mindestgröße haben.

Als Faustformel gilt hier 4 m³ Raum pro kW-Leistung. D.h. für einen 7 kW-Kaminofen sollte der Aufstellraum mindestens 28 m³ groß sein. Bei einer durchschnittlichen Raumhöhe von 2,30m entspricht dies ca. 13 m² Mindestraumgröße.

Ist der Raum kleiner, muss unbedingt der Schornsteinfeger hinzugezogen werden, um den so genannten Luftverbund zu klären.

Sicherheitsabstände müssen grundsätzlich nur zu brennbarem Material eingehalten werden. Brennbare Bauteile wären beispielsweise Möbel aus Holz, Polster oder Kunststoff, Holzvertäfelungen, Tapeten, Vorhänge, Steckdosen usw.

Sind Mauerwerk und Gegenstände nicht brennbar, brauchen Sie keine Sicherheitsabstände einhalten.

Sicherheitsabstände müssen bei allen Kaminöfen, Werkstattöfen, Pelletöfen und Holzherden seitlich (A), nach hinten (B) und im Strahlungsbereich (C) eingehalten werden.

Die Abstände unterscheiden sich von Ofen zu Ofen.  Die Angaben finden Sie auf unseren technischen Datenblättern und in den Bedienungsanleitungen.

Der Abstand nach vorne lässt sich reduzieren (D), wenn Sie am brennbaren Bauteil einen belüfteten Strahlungsschutz anbringen.

Blaupause

Allgemeine Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien lt. TR OL 2010.

Schutz und Abstände vor der Feuerraumöffnung, (Quelle: Abb. 20 TR OL 2010)

Blaupause

Auch der Boden um Öfen und Herde muss brandsicher sein. Diese Regelung gilt  nur für brennbaren Boden wie Teppich, Holz, PVC oder Kork. Haben Sie einen Fliesen- oder einen Steinfußboden müssen Sie keine zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Die Bodenplatte muss von der Feuerraumöffnung (nicht vom gesamten Korpus) seitlich 30 cm (E) und nach vorne 50 cm abdecken.

Wenn Sie in Ihrem Haus eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage betreiben, brauchen Sie entweder einen raumluftunabhängigen Ofen oder installieren eine Drucküberwachung. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter dem Punkt DIBT-Prüfung.

Ist in Ihrer Küche eine Dunstabzugshaube mit Abluft ist die kostengünstigste Lösung ein Fenster-Kontakt-Schalter. Maßnahmen müssen Sie aber nur ergreifen, wenn der der Ofen im gleichen Raum steht.

Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf über gesetzliche Regelungen bei Ihnen vor Ort.

Grundsätzlich gilt in Deutschland seit dem 1.1.2015 die zweite Stufe der 1.Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz BImSchV. Alle Kamin-, Werkstatt-, Pelletöfen und Holzherde müssen die dort festgesetzten Grenzwerte einhalten. Nur dann ist ein Neuanschluss möglich. Gerade beim Gebrauchtofen-Kauf besteht die Gefahr, dass das Schnäppchen nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

In Österreich gilt die 15aB-Vg, in der Schweiz die LRV. Auch sie legen entsprechende Grenzwerte für Kaminöfen fest. Alle wichtigen Details zur rechtlichen Situation haben wir ausführlich in einem eigenen Kapitel (Rechtliches zur BimSchV) behandelt.

Quelle: WAMSLER
Haus- und Küchentechnik GmbH | www.wamsler.eu